Uhlen – B, Riesling Erste Lage, Mosel, 2005, Heymann-Löwenstein. In der Nase Grapefruit und Aprikose gepaart mit einer leicht vanilligen Note und Spuren von blondem Tabak (also Zigarettentabak). Am Gaumen saftig aber relativ schlank, Mandarine gepaart mit einer schönen Süße aber auch einer kalkigen Note und etwas Gerbstoff. Der Wein ist geschmeckt eher trocken denn halbtrocken; wissen kann man es bei diesem Winzer selten, bleiben die Analysewerte doch meistens sein Geheimnis. Im sehr langen Abgang ist dieser Uhlen etwas adstringierend aber harmonisch. Für mich sind das 91 Punkte. Der Wein wirkt so, als könnte er noch erheblich liegen und reifen. Allerdings hatte diese Flasche einen erkennbar superdichten Korken.
Wenn man diese Weine (Erste Lagen von Erzeugern wie Heymann-Löwenstein, St. Urbanshof oder Clemens Busch) blind kauft, also ohne Sie vorher zu verkosten, dann tut man gut daran, mindestens zwei Flaschen zu erwerben und die erste dazu zu nutzen, den Süßegrad des Weines auszulooten, denn die Weinetiketten schweigen sich aus. Wer das verbraucherfeindlich findet, dem mag ich nicht widersprechen aber das gehört zum Umgang des „Großen Ringes“ (auch als VDP Mosel bekannt) mit seinen großen Lagen. Die Bundesstatuten des VDP für das ‚Grosse Gewächs‘ sehen keine halbtrockenen oder feinherben Spät- oder Auslesen vor. Dies ist aber nun bei etlichen Erzeugern des VDP-Mosel eine bevorzugte Ausbauform. Also gehen die Moselaner den Sonderweg, Weine ohne Prädikatsangabe mit dem ‚Erste Lage‘ Logo versehen zu füllen. Beim Rest der Republik geht das nur, wenn der Zusatz GG verwendet wird und der Wein gesetzlich trocken ist. Damit sind wir auch schon mittendrin im nächsten Teil meiner Mini-Serie:
Die als große oder erste Gewächse und Lagen klassifizierten Weine Deutschlands gemäß ihren jeweiligen Spezifikationen nach Anbaugebiet − Teil 3(b): Mosel (VDP)
Name: Lagenname ohne Prädikat mit Erster Lage Logo und teilweise Zusatzbezeichnungen wie ‚R‘, ‚B‘, ‚Raffes’ uvm. oder aber mit dem Zusatz ‚GG’ (etwa bei Fritz Haag)
Rebsorte: Riesling
Träger: VDP Mosel (Grosser Ring), keine gesetzliche Regelung
Mindestpreis: 15€
Kriterien: besondere Lage gemäß VDP-Klassifizierung; Ertragsbegrenzung auf 50 hl/ha; sensorische Prüfung durch eine Kommission
Vertrieb: Vermarktung als Qualitätswein ab dem 1. September des Folgejahres; VDP-Kapsel und besonderes Etikett, auf dem Weingut und Wein genannt werden (teilweise mit Zusatz ‚GG’), die gesetzlichen Angaben auf gesondertem Etikett
Lagenverbrauch: Offiziell derzeit nicht