Das einzig Gute, was mancher (zum Beispiel ich) im Weingesetz von 1971 findet, ist die Reduzierung der Lagen in Deutschland. Wer will schon 30.000 Lagen kennen? Wollte man von jeder nur ein Glas trinken, müsste man rund 82 Jahre lang jeden Tag einen anderen Wein zu sich nehmen. Da viele Lagen mehrere vernünftige Rebsorten beherbergen, könnte der deutsche Weinfreund in einem Menschenleben ohne Ersatzleber nicht alle Lagen-Reben-Kombinationen seiner Heimat trinkend verkosten.
Umso erstaunlicher finde ich den Trend, diesen Teil des Weingesetzes jetzt zurückzudrehen. Wer dieser Tage Verkostungslisten des Jahrgangs 2009 aus Deutschland studiert, findet wieder einmal ‚neue‘ Weine, deren Namen alten Parzellenbezeichnungen nachempfunden sind, die 1971 gestrichen wurden. Dabei sind Parzellennamen verfremdet, um dem Gesetz Genüge zu tun (wie hier schon einmal erklärt).
Verständnis brächte ich auf, wenn man einen Megatrend erkennen und mit einem Satz zusammenfassen könnte. An der Spitze der Qualitätspyramide stehen die ‚Parzellenweine‘. Aber leider ist dem nicht so. Bei Emrich-Schönleber ist der Parzellenwein ein Versteigerungswein und der feinste. Bei Keller ist die Abtserde mittlerweile ein GG und gleichgestellt mit dem Morstein (Lage) aber unter dem G-Max (Markenwein). Der Ganz Horn von Rebholz ist die Nummer zwei hinterm Kastanienbusch usw.. Man muss kein böser Mensch sein, um zu konstatieren, dass die Deutschen Winzer das Weingesetz gar nicht brauchen, um ihre Kunden zu verwirren. Das können sie ganz alleine. Und es ist wohl auch nicht zynisch, wenn man die Qualitätspyramide deutscher Winzer auf den Preis reduziert: je teurer, desto besser (mit die Regel bestätigenden Ausnahmen).
Die Parzelleritis kann mich nicht begeistern, ein echter Aufreger ist sie allerdings auch nicht. Denn bisher – und ich hoffe inständig, dass es so bleibt – lösen die Winzer ihr Versprechen ein: die Weine sind wirklich allesamt etwas Besonderes. So wie dieser hier, ein ganz früher Trendsetter der Bewegung, der in der insgesamt nur ‚sehr guten‘ 2004er Rotweinkollektion der Schneiders deutlich herausragt.
R&C Schneider, Parzelle Schönberg, Spätburgunder QbA, 2004, Baden. In der Nase Kirsche, Blut/rohes Fleisch, Rauch und Holz; dazu kommt eine leicht morbide Note, die gern mit ‚Waldboden‘ beschrieben wird, was ich in Ermangelung einer besseren Bezeichnung übernehme. Der Wein riecht sehr ‚dunkel‘ aber auch vollfruchtig. Am Gaumen ist er saftig, mit schöner Säure und satter Kirschfrucht. Er ist sehr voluminös und schön strukturiert. Solange man ihn nicht zu warm werden lässt, bleiben 14% Alkohol unauffällig. Im Abgang zeigt er eine schöne Mineralik, bei der ich wieder in Ermangelung einer Alternative die gängige Bezeichnung ‚Bleistift‘ übernehme. Am zweiten Tag legt der Wein noch zu und verfügt über unglaublich Power, kein Gramm Fett aber auch schöne dunkle Noten von Rauch und Speck, sehr komplex, ewig langer Nachhall. Das ist einer der besten deutschen Spätburgunder, die ich aus dem Jahr 2004 trinken durfte.
Und nachdem sich alle daran gewöhnen konnten, dass Schneiders‘ bester Roter aus einer Parzelle stammt, führen sie mit dem Jahrgang 2007 den Engelsberg ein. Der kostet genauso viel wie der ‚Parzelle Schönberg‘, entstammt aber einer ‚echten‘ Lage (Endinger Engelsberg).
Verwirrung gelungen.