Der VDP hat still und leise seine Klassifikation erweitert. Sie hat jetzt fünf Stufen, zumindest in Rheinhessen. Eigentlich ist aber alles ganz anders gemeint.
Es war bei der Verkostung der Kollektion des Weinguts Knewitz, als mir plötzlich auffiel, dass in der Verkostungsliste der Mainzer Weinbörse 2022 eine Sensation versteckt war: die VDP-Qualitätspyramide ist neuerdings fünfstufig. Zumindest in Rheinhessen, wo sie jetzt folgende Kategorien umfasst: VDP.GUTSWEIN, VDP.ORTSWEIN, VDP.AUS ERSTEN LAGEN®, VDP.ERSTE LAGE® und VDP.GROSSE LAGE®.
Zum Hintergrund: die ursprüngliche Pyramide war dreistufig, wurde aber bald nach ihrer Einführung von einigen Regionalverbänden um die Erste Lage erweitert. Es stand jedem Chapter frei, diese Erweiterung zu übernehmen oder nicht. Die Mosel hat dies bis heute nicht getan. Die Rheinhessen allerdings beschritten einen Sonderweg, über den ich hier anlässlich der Einführung heute vor vier Jahren ausführlich berichtet habe. Seit 2018 gibt es *Deluxe-Ortsweine* ohne Lagenangabe, deren Trauben aus Ersten und Großen Lagen stammen müssen. Dazu hatten die Rheinhessen eine Erste-Lage-Klassifikation durchgeführt, die aber nicht zur Abfüllung von VDP.ERSTE LAGE® berechtigte, sonst hätte die Pyramide eine Stufe zu viel gehabt.
Zwei Mal 1G
Diese Beschränkung ist jetzt gekippt. Aus Rheinhessen fanden sich Gutsweine, ‚traditionelle‘ Ortsweine (Dienheimer Riesling VDP.ORTSWEIN), Rheinhessische Spezial-Ortsweine (Appenheimer Riesling VDP.AUS ERSTEN LAGEN® mit 1G-Prägung auf der Flasche) ‚traditionelle‘ Erste Lagen (Gau-Algesheimer Goldberg VDP.ERSTE LAGE® mit 1G-Prägung auf der Flasche) sowie GGs oder Prädikatsweine aus Großen Lagen. Dabei darf ein Betrieb alle Varianten gleichzeitig zum Einsatz bringen, wie es etwa Bischel bei seinen Weinen aus Gau Algesheimer Gemarkungen tut: Silvaner Ortswein, Riesling AEL und Johannisberg EL. Um zu präzisieren: schon im Vorjahr hatte beispielsweise Knewitz seinen Goldberg als 2021 Gau-Algesheimer GB Riesling (GOLDBERG) 1G bezeichnet, allerdings mit der offiziellen Ausstattung des VDP.AUS ERSTEN LAGEN® und in der entsprechenden Kategorie auf der Preisliste. Jetzt erscheint der Wein als reinrassige Erste Lage.
Vielleicht ließe sich argumentieren, dass auch beim lagenlosen Ortswein alle Trauben aus klassifizierten Lagen stammen und deswegen beide Weine auf einer Stufe stehen. Doch hieße dies, dass das Credo ‚je enger die Herkunft, desto besser der Wein‘, dem sich der VDP seit zwanzig Jahren verschrieben hat, doch nicht stimmt, solange nur die Trauben von exquisiter Herkunft sind. Die ‚echten‘ Ersten Lagen werden – Ergebnis oberflächlicher Recherche – 30 bis 50 Prozent teurer als die verschnittenen sein. Der Verbraucher könnte daraus eine unterschiedliche Wertigkeit ableiten.
Fünf Kapseln auf vier Stufen
Nicht alle werden das System umsetzen, Daniel Wagner etwa sagte mir, es werde keine Umgruppierungen in seinem Sortiment geben. ‚Wenn wir im Weingut Gunderloch die Einführung durchführen, wird es keine großen Preisunterschiede zwischen den beiden Kategorien geben‘, erklärte mir Johannes Hasselbach. Er ist Vorsitzender des VDP Rheinhessen und betonte im Gespräch, dass diese Änderung mit dem Bundesverband abgestimmt ist. ‚Mit der Einführung der klassischen Ersten Lage nähert sich der VDP Rheinhessen ja der Bundesklassifikation an‘. Ob es dauerhaft fünf Kapseln geben werde, hänge auch von der Entwicklung der Gesetzgebung ab. ‚Aktuell darf als Erstes Gewächs nur Wein bezeichnet werden, dessen Trauben aus einem einzigen als Erste Lage klassifizierten Weinberg kommen. Daher müssen die Ortsweine aus ersten Lagen eine andere Kennzeichnung tragen.’ Die Gefahr, dass der Verbraucher die VDP-Klassifikation künftig als fünfstufig wahrnimmt, sieht Hasselbach nicht. ‚Wir spielen das Thema bewusst behutsam und werden darauf achten, dass der Verbraucher die inhaltlichen Unterschiede der beiden Weintypen aus Ersten Lagen nicht als hierarchische Merkmale wahrnimmt.‘
Schaut man das burgundische Vorbild an, so hat das Modell beinahe ein Äquivalent. Wer etwa in Meursault zwei Erste Lagen verschneidet, darf nur Premier Cru drauf schreiben, wer alles aus einem Climat holt hingegen zusätzlich dessen Namen. Die Preise für letztere Weine liegen höher als für erstere. Allerdings sind beide Weine mit der gleichen AOC-Kennzeichnung unterwegs, während die beiden 1G-Weine aus Rheinhessen sich in dieser Hinsicht unterscheiden. Alles läuft also auf die Frage hinaus, ob der Verbraucher aus fünf verschiedenen Bezeichnungen mit fünf verschiedenen Kapseln in fünf verschiedenen Preisbereichen den Schluss zieht, dass es vier verschiedene Qualitätsstufen gibt.
Inhaltlich bin ich mit meiner Meinungsbildung noch nicht fertig. Die kommunikative Begleitung der Markteinführung möchte ich allerdings schon jetzt als suboptimal bezeichnen. Das dürfte die Weinwelt noch eine Weile beschäftigen.
Auf Nachfrage der Redaktion habe ich auch etwas für den Meininger Verlag zum Thema geschrieben.
Mosel hat inzwischen 1. Lagen (Siehe Lauer, Ayl 1er Cru)
Also auf der Lagenkarte des Weinguts ist die Lage als Ortswein/Village gekennzeichnet, die offizielle Lagenkarte des VDP verzeichnet an der Saar keine Ersten Lagen und in den Website-Texten eiert das Weingut ein bisschen rum. Es bezeichnet den Wein einerseits als VDP.Erstes Gewächs und zweitens als Premier Cru, der Wein trägt aber wohl keine VDP.Erste Lage-Kapsel und dieser Terminus wird geradezu peinlich vermieden. Ich denke, das ist ein Testballon oder eine Konzessionsentscheidung oderoderoder. Die Ersten Lagen werden sicher auch noch ganz offiziell an der Mosel ausgerollt. Diesen Wein muss man wohl aber noch als irgendwas dazwischen bezeichnen.
Lieber Felix, das ist so nicht korrekt. Ich zitiere mal: “ Seit 2022 hat der VDP das Herzstück des Ayler Scheidterberges als VDP.Erste Lage klassifiziert. Diese sehr geschützte Südausrichtung des Berges reift lange bis in den späten Herbst hinein. In der Jugend dominiert ein Wechselspiel aus zart rauchiger Würze, Blütennoten und Salzkaramell. Mit Luft, Aromen reifer Erdbeeren. Fein balanciert und ausgewogen am Gaumen, umspielt ein fruchtiger Schmelz den steinig-frischen und dichten Kern. Ein hochwertiger Lagenwein der schon jung durch Offenheit und Trinkfreude begeistert.”
Dazu gesellten sich im Übrigen weiter Erste Lagen.
Beste Grüße
Noel
Deswegen sage ich ja ‚eiern rum‘. Wie Du vielleicht im Text gelesen hast, hat der VDP Rheinhessen seine ersten Lagen auch bereits vor vier Jahren klassifiziert, aber trotzdem nicht die Füllung als solche gestattet (stattdessen diese Ortsweine AEL). Das Weingut Lauer verzeichnet in seiner eigenen Lagenkarte auf seiner Webseite die Lage nicht als VDP.Erste Lage, der Wein trägt, zumindest auf den Fotos, keine Banderole mit der Bezeichnung, der Wein heißt Premier Cru und nicht VDP.Erste Lage und in den Lagenkarten des VDP ist die Lage als sonstige Weinbaufläche ausgewiesen, wie überhaupt an der ganzen Mosel keine EL in den Karten verzeichnet sind. Und Du sagst jetzt: das ist der Beweis, der VDP Mosel hat die Erste Lage umgesetzt. Gut, lassen wir das einfach so stehen. Bitte habe Verständnis, dass ich daraus keine Notwendigkeit ableite, meinen Text zu ändern.
Das Weingut Maximin Grünhaus scheint demgegenüber weniger „herumzueiern“. Auf deren Website heißt es an verschiedenen Stellen:
„Im VDP.Mosel-Saar-Ruwer haben sich die Mitglieder darauf geeinigt, ihre Herkunftsweine auf Basis einer vierstufigen Klassifikation zu vermarkten und damit VDP. ERSTE LAGE einzuführen. Das bedeutet auch für Betriebe, die wie wir ausschließlich VDP.GROSSE LAGE bewirtschaften, die Chance, einen weiteren trockenen Herkunftswein preislich attraktiv unterhalb der GG zu positionieren.“
Allerdings scheint auch hier wie bei Peter Lauer auf eine Erste-Lage-Kapsel verzichtet worden zu sein. Vielleicht gibt es da noch Abstimmungsbedarf innerhalb des VDP?!
Das ist ja noch kryptischer: wir haben nur Große Lagen, können ihnen aber jetzt zur Ersten Lage abgestufte, preisgünstigere Weine aus diesen anbieten??? Oh, ich muss meinen nächsten Artikel schreiben…
Im Ernst, in diesem Artikel steht ja nicht, dass sich die Mosel dagegen entschieden hat, sondern ‚Die Mosel hat dies bis heute nicht getan‘. Dass das geplant ist, ist mir klar, auch die Pläne, Spätburgunder für das GG zuzulassen, sind mir bekannt. Aber es gehört doch zu den klassischen Tugenden eines Berichterstatters, den Ist-Zustand zu beschreiben und der ist nun mal, dass der Beschluss noch nicht umgesetzt ist (und wie Du zeigst, offensichtlich noch erheblicher Abstimmung bedarf). Der Wein von Grünhaus heißt ja auch noch 1G Riesling trocken Purely singular: Herkunft aus den Großen Lagen. Das ist ja ein totaler Systemsprenger. Ich biete jedem, der das Risiko liebt, eine Wette um eine Flasche Grünhaus GG an, dass es diesen Wein genau ein Jahr lang geben wird. Danke für den Hinweis!
Ich war in der Tat auch verblüfft, dass die Einführung des Ersten-Lage-Weines derart offen begründet wird. Und 1G aus Großen Lagen ist natürlich auch super!
Mein Kommentar sollte auch keinerlei Kritik am Artikel sein, sondern nur eine Ergänzung. Für den Nicht-VDP-Kenner liest sich der Text von Grünhaus ja geradezu so, als sei die Einführung der ersten Lage bereits beschlossene Sache. Kommunikativ sicherlich nicht hilfreich. Weder für das Weingut, noch den VDP (-Regionalverband).
Aktuell scheint es ja wirklich so zu sein wie von dir in den Kommentaren beschrieben: Man hat an der Mosel zwar schon klassifizierte Erste Lagen, kann die daraus kommenden Weine offiziell aber noch nicht als VDP.Erste Lage vermarkten und benutzt daher daran angelehnte oder erinnernde Bezeichnungen wie „1G“, „Premier Cru“ oder ähnliches. Sozusagen als Brückentechnologie bis zur offiziellen Einführung der VDP.Erste Lage an der Mosel. Ich bin schon gespannt, wie die Bezeichnungen der Weine beim nächsten Jahrgang lauten.
Im Moment wirkt es auf mich so als sei in Sachen Klassifikation beim VDP viel Bewegung drin. Mich würde eine Berichterstattung hier oder im Podcast darüber sogar sehr interessieren, fürchte aber, dass dies den Rahmen der Möglichkeiten beider Formate sprengt.
Der Bundes-VDP hat mir mitgeteilt, dass man noch Abstimmungsmeetings mit dem Regionalverband terminiert habe, nach denen man mir Näheres sagen könne…
Danke für diesen Hinweis. Ich habe das heute noch in eine Geschichte einfließen lassen können: https://www.meininger.de/wein/politik-und-verbaende/vdp-pyramide-mit-fuenf-statt-vier-stufen
„…Doch hieße dies, dass das Credo ‚je enger die Herkunft, desto besser der Wein‘, dem sich der VDP seit zwanzig Jahren verschrieben hat, doch nicht stimmt, solange nur die Trauben von exquisiter Herkunft sind…“
Dieses VDP-Credo stimmt ja auch nicht (immer) – schon gar nicht in Zeiten des galoppierenden Klimawandels / Wassermangels. Was zählt war, ist & bleibt einzig die (selbstverständlich nicht Oechsle basierte) „Qualiät im Glas“.
Einerseits. Andererseits bezieht sich diese Aussage ja implizit darauf, dass es eine positive Eigenschaft ist, wenn ein Wein seine Herkunft abbildet. Reinhard Löwenstein hat das in meinem Video zum GG ganz schön dargestellt. Die Idee ist also: Lage A und Lage B sind auch deswegen von höchster Güte, weil ein Wein aus Lage A deren geschmackliche Eigenart abbildet und ein Wein aus Lage B die von Lage B. Verschneide ich die beiden, geht diese ‚Information‘ verloren, weswegen der Wein nicht so gut ist, wie die Einzelfüllung, obwohl er in einer Blindprobe mehr geschmackliches Wohlempfinden hervorrufen kann. Dass sich der ‚Wohlgeschmack‘ erstens in der Cuvée verbessern und zweitens in der Einzellage durch den Klimawandel vermindert werden kann, spielen in diesem Denkmodell eine untergeordnete Rolle. Dazu kommt die Tatsache, dass es in der Weinwelt keine Regel ohne Ausnahme gibt. Die wäre dann, dass ein Wein auch dann höchste Güte ins Glas bekommt, wenn die Lagen keine schmeckbare Eigenart beisteuern. Das stellt das Konzept aber eben nicht in Gänze in Frage. Es ist kompliziert und fällt für mich in die Kategorie: einen Tod muss man sterben. Der VDP hat sich für den Tod durch Lage entschieden und tut gut daran, das dann auch durchzuziehen.
Mein erster Kommentar hier, daher: vielen Dank für diesen Blog (und den Podcast, und die Webweinschule..). Ich habe schon sehr viel in relativ kurzer Zeit gelernt durch deine nimmermüde Aufklärungsarbeit in Sachen Wein.
Ich finde das durchaus plausibel, dass es jetzt in Rheinhessen eine weitere Kategorie gibt. Es handelt sich ja um ein Mehr an relevanter Information für die Kunden. Die Gefahr der Verwirrung derjenigen, die ihre Zeit nicht mit dem Lesen von Weinblogs verbringen, ist allerdings real.
Am Ende ist das ganze wohl die Konsequenz aus einem dem VDP-System immanenten Problem bzw. einer Spannung. Das Prinzip „je enger die Herkunft, desto besser der Wein“ ist eine willkürliche Setzung, durch welche man die Realität im Optimalfall so formen möchte, dass der Satz am Ende als Tatsachenbehauptung stimmt. Gleichzeitig basiert das System (in den oberen beiden Schichten) auf einer Lagenklassifikation, die nicht willkürlich ist, insofern sie im Endeffekt auf der Qualität der Trauben aus den jeweiligen Lagen (und somit auf derer „harten“ Eigenschaften) beruht. Und so widersetzt sich die Qualität der Weine immer ein Stück weit dem Prinzip der VDP-Pyramide, zumindest solange die Trauben aus EL/GL, die nicht für EL/GG verwendet werden, nicht weggeschmissen werden und auch nicht zwangsweise zusammen mit Trauben schlechterer Qualität verarbeitet werden müssen (was ich absurd fände).
Eine dritte Lagenwein-Kategorie könnte also ganz generell nicht nur eine Lösung für Ortsweine aus mehreren Ersten Lagen sein, sondern auch für so etwas wie Knolls VINZ, auf den er keinerlei Hinweis auf die Güte der Lage schreiben darf, obwohl die Trauben aus der GL Stettener Stein stammen (ok, schlechtes Beispiel, weil noch dazu ein Landwein). Oder für die „Große Reserve“ von Schmitts Kinder, eine derzeit als Ortswein verkaufte Premium-EL (sogar deutlich teurer als die GGs).
So sehr ich das Bestreben des VDP verstehe, ein einfach zu verstehendes (und zu vermarktendes) System zu etablieren – der negative Anreiz, möglichst wenig Variationsbreite auf höchstem Niveau zu wagen, weil ich als Winzer sonst den Kunden aufwändig erklären muss, weshalb ein auf der Pyramide unterhalb der Lagenweine angesiedelter Wein genauso viel oder mehr kostet wie ein höher eingestufter, macht einfach keinen Sinn. Das bringt den Kunden am Ende gar nichts, denn: wir trinken vergorenen Traubensaft, nicht vergorene Lagen.
So lang sollte der Text eigentlich nicht werden – letzter Satz: eine dritte Lagenwein-Kategorie könnte sogar die Möglichkeit sein, endlich die sehr deutsche Geringschätzung des Rebsorten-Cuvées zu korrigieren, aber vielleicht träume ich da.
Alles, worüber wir hier reden, ist in Rheinhessen auf Riesling und Spätburgunder beschränkt, da Cuvèes oder Burgundersorten über Ortswein-Status nicht hinauskommen. Die können wir also aus dieser Diskussion rausnehmen. Eine Lagenklassifikation bezieht sich auf die optimale Traubenqualität. Dass Trauben von beispielsweise jungen Reben, die schneller zu Trockenstress neigen, oder andere Sonderfälle nicht in die großen Weine aus dieser Lage einfließen, liegt in der Verantwortung des Winzers. Die müssen nicht mit minderwertigen Trauben zum Ortswein gekeltert werden, die SIND oft die minderwertigen Trauben für den Ortswein. So wie Du es formulierst, redest Du dem Zweitwein das Wort. Gegen den hat sich der VDP vor Zeiten explizit ausgesprochen – und ist damit gut gefahren. Andere Organisationen machen den und fahren auch gut damit, aber das hat – zum Beispiel in Bordeaux – vor allem die Taschen der Produzenten gefüllt. Insofern halte ich das für ein zweischneidiges Schwert.
Du hast natürlich Recht, mein Kommentar ging weit über das, was in Rheinhessen passiert, hinaus. Ich hatte das als Anlass genommen, über meiner Meinung nach schlechte (und bekannte) Folgen des VDP-Systems zu reden, und über eine dritte Kategorie von ‚Lagenwein ohne Lagenbezeichnung‘ als Lösung.
Dass natürlich nicht alle Trauben, die aus den klassifizierten Lagen stammen, auch EL/GG-Material sind, ist mir klar. Mir ging es explizit um die Fälle, in denen Winzer sich entscheiden, aus den sehr guten Trauben noch andere Weine zu machen als EL/GG. Ich begrüße es sehr, dass es solche Weine auch von Mitgliedern des VDP gibt, ja. Du würdest diese wahrscheinlich als Zweitweine bezeichnen. Diese Bezeichnung impliziert m.E. (und so ist ja in anderen Verbänden auch), dass es sich um nicht ganz so gute Weine handelt wie die Erstweine. Ich dagegen hätte nicht mal etwas gegen mehrere, gleichberechtigte Weine aus der selben Lage mit Lagenbezeichnung auf dem Etikett, solange die Vorschriften zu den Ertragsobergrenzen so bleiben wie sie sind (!). Meine Ausführungen gingen allerdings in Richtung eines Kompromisses, bei dem solche Weine wie z.B. die Große Reserve (s.o.) zwar nicht die konkrete Lage auf dem Etikett tragen dürften, aber eben nicht gleich in den Ortswein rutschen würden, wo sie qualitativ falsch eingeordnet sind.
Das würde EL und GG ihren Status nicht nehmen, es aber für die Winzer gleichzeitig attraktiver machen, mit dem besten Traubenmaterial mehr zu machen als nur jeweils einen Wein, eventuell auch mehr zu experimentieren. Im Moment werden sie, wenn sie es dennoch machen, durch dieses Durchreichen zum Ortswein praktisch bestraft. Und auch für die Kunden dient die Pyramide, wenn sie vor dem Regal stehen, in diesen Fällen nicht mehr zur Orientierung (Weingüter lassen die VDP.Ortswein-Bezeichnung in solchen Fällen verständlicherweise weg von Etikett/Flaschenhals), sondern nur noch der Preis. Ich kann dieser Situation nichts positives abgewinnen.
Du hättest das erheblich abkürzen können: weg mit der kompletten VDP-Klassifikation, zurück ins Jahr 2001. Ergänzen möchtest Du das durch fünf Kapseln: guter Wein, besserer, noch besserer, noch einen Tick besser (glauben Sie mir!), jetzt aber wirklich der beste (sagt sogar die Prüfkommission!). Kann man machen.
Die verschiedenen Maßnahmen um, angesichts immer teurer werdenden GGs, weitere Kategorien zu etablieren die in einem preislich akzeptablen Rahmen sind, scheinen mir ziemlich unausgegoren.
Ortswein aus ersten Lagen, Late Releases der Ortsweine, Halgans und Frühtau. Allerdings verwässert die Qualitätspyramide und macht es Konsumenten schwerer durchzublicken.
Ich halte das für eine bedenkliche Entwicklung. Wer hier die Stringenz verliert, der verliert auch an anderen Stellen die argumentative Hoheit. Die teils befürchteten Auswirkungen des neuen Weingesetz (Müller-Thurgau GG läss grüßen) haben wir noch nicht erlebt. Vielleicht passiert das auch nicht. Aber genug Möglichkeiten für Schindluder werden sich schon bieten.
Late Release ist eine Vertriebsform und keine Klassifikation, daher würde ich die rausnehmen. Halgans und Frühtau sind bessere Beispiele, aber irgendwie in beide Richtungen: völlig unterschiedliche Terroirs im gleichen Ort. Du kannst sie zusammenschütten, was aber den Wein nicht besser macht. Also füllst Du sie separat. Jetzt kannst Du sie Monzinger Ortswein Römisch Eins und Zwei nennen und irgendwie versuchen, zu erklären, was das heißt, oder Du schreibst F und H drauf und halbwegs Eingeweihte wissen bescheid. Finde ich irgendwie eleganter. Aber das kann man definitiv anders sehen. Da wird es nie den einen wahren Weg geben. Das sind ja aber alles keine systematischen Erweiterungen, sondern Einzelfälle. Die gibt es überall und in allen Klassifikationen.